Hierbei handelt es sich um einen vollständigen Auszug ohne Bestätigungswert und ohne Angabe der Personalien (er ist also anonym). Darin scheint auf, ob bzw. welche rechtskräftigen gerichtlichen Verfügungen strafrechtlicher, zivilrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Natur gegen die beantragende Person vorliegen. Diese Art von Auszug kann für Eigenerklärungen nützlich sein.
Die Beantragung ist wie folgt möglich:
Sie werden zum Online-Dienst des zentralen Strafregisteramtes in Rom weitergeleitet, mit dem Strafregisterbescheinigungen (auch in deutscher Ausfertigung) online beantragt werden können. Der Dienst wird in italienischer Sprache angeboten. fortfahren
Man erhält den Auszug durch Abholung am Schalter 1, Erdgeschoss, Eingang Duca-D’Aosta-Allee, Zi. 0.26. Für die Abholung ist eine Online-Terminbuchung erforderlich.
Die Abholung kann entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen (Zutrittsregelungen beachten!). Es ist auch eine Zusendung per Post möglich.
Es muss Folgendes vorgelegt werden:
Bei Beantragung per E-Mail ist Folgendes beizulegen:
(Achtung: Die Bescheinigung kann erst nach Erhalt der Bestätigungsmail beim Schalter 1 - unter Beachtung der Zutrittsregelungen - abgeholt werden. Sie wird nicht per E-Mail zugeschickt.)
Das ausstellende Amt kann für Falscherklärungen von Seiten der Antragsteller oder seitens Dritter nicht verantwortlich gemacht werden (Art. 73 D.P.R. 445/2000).