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Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen

Staatsanwaltschaft Bozen

Ablichtungsgebühren

Beschreibung

Die anfallenden Kopiegebühren sind durch unabdingbare steuerliche Bestimmungen geregelt, mit denen der Gesetzgeber den genauen Gebührentarif festlegt, den eine Verfahrenspartei bei einer Beantragung von Aktenkopien an die Staatskasse zu entrichten hat.
Das bedeutet, dass die Gebührenberechnung stets nach den im Einheitstext über die Gerichtskosten (Artikel 266 274 D.P.R. Nr. 115 vom 30. Mai 2002) vorgesehenen Tarifen und Kriterien erfolgen muss.
Die Tarife werden periodisch angepasst. Hier finden Sie die derzeit geltenden Gebührentarife:

Die anfallenden Gebühren müssen online bezahlt werden, und zwar direkt über pagoPA, die digitale staatliche Plattform für Zahlungen an die öffentliche Verwaltung. (Klicken Sie hier um darauf zuzugreifen).
In Umsetzung des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 (Verwaltungstransparenz) wird zudem die Anordnung des Justizministeriums vom 8. September 2023 zu Kenntnis gebracht. Sie betrifft die Befreiung der Amtsverteidiger/ innen von der Zahlung der Kopiegebühren in Verfahren zur Honorareinforderung und kann unter folgendem Link eingesehen werden kann:

Hinweis – Antrag auf Ausstellung von Aktenkopien

Die Beantragung von Aktenkopien muss ausschließlich unter Verwendung der eigens vorgesehenen Formulare erfolgen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Akten in Papierform (Verfahren bis zum 31.12.2024): Die Beantragung muss unter Verwendung des Formulars Antrag auf Ausstellung von Aktenkopien erfolgen.
  • Digitale Akten (Verfahren seit dem 01.01.2025): Die Beantragung muss unter Verwendung des Formulars Antrag auf Ausstellung digitaler Kopien erfolgen.
  • Digitale Akten in der Vorerhebungsphase: Der Antrag muss unter Verwendung des Formulars Antrag auf Ausstellung digitaler Kopien in der Vorerhebungsphase erfolgen; dieser Antrag muss bereits die Genehmigung des/der für die Akte zuständigen Staatsanwalts/Staatsanwältin enthalten.

Damit die Bearbeitung der Anträge IT-gestützt abgewickelt werden kann, müssen die Antragsteller/-innen im Antrag eine gültige E-Mail-Adresse angeben, die nicht mit einem Microsoft-Konto verknüpft ist. Anträge, die auf andere Weise eingereicht werden, bei denen die erforderliche Genehmigung fehlt oder in denen keine passende E-Mail-Adresse angegeben ist, werden abgewiesen.