Die Abteilung der Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft Bozen besteht aus Beamtinnen und Beamten der Carabinieri, der Staatspolizei, der Finanzwache und der Stadtpolizei Bozen. Sie arbeiten eng mit den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zusammen, die sie mit Ermittlungshandlungen zur Aufklärung von Straftaten und zur Identifizierung der Täter beauftragen. Die Ermittlungsanweisungen werden von den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten aufgrund der beruflichen Qualifikation und der spezifischen Zuständigkeit der Beamtinnen und Beamten der Gerichtspolizei erteilt. Die Ermittlungsanweisungen können je nach Art der untersuchten Straftat unterschiedlicher Art und Komplexität sein; es kann sich z. B. um die Aufnahme von Zeugenaussagen oder um die Durchführung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen usw. handeln. Für die Durchführung der Ermittlungen kann sich die Staatsanwaltschaft auch aller anderen Polizeikräfte bedienen, die landesweit tätig sind.