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Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen

Staatsanwaltschaft Bozen

Zertifizierte E-Mail

Eine zertifizierte E-Mail (so genannte PEC) hat dieselbe Rechtsgültigkeit wie ein Einschreiben mit Rückschein. Im Unterschied zu einem herkömmlichen E-Mail-Postfach bietet ein PEC-Postfach den Nutzerinnen und Nutzern, die es verwenden, die rechtsverbindliche Sicherheit, dass eine E-Mail verschickt und zugestellt worden ist. Gesetzlich geregelt wird die zertifizierte elektronische Post durch den Kodex der digitalen Verwaltung (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 82/2005), durch das Dekret des Ministerpräsidenten vom 6. Mai 2009 und durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 150/2009. Die für PEC-Sendungen geltenden Sicherheits und Zertifizierungsmerkmale sind im D.P.R. Nr. 68/2005 und in den entsprechenden Fackdokumenten (technische Vorschriften für die Erstellung, Übermittlung und Validierung der PEC, CNIPA-Rundschreiben Nr. 49 vom 24. November 2005) festgelegt.

Sie finden hier die PEC-Adressen der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen:


Leitender Oberstaatsanwalt
procuratore.procura.bolzano@giustiziacert.it
(Dieses elektronische Postfach kann nicht für die Einreichung von Nachrichten über strafbare Handlungen, Meldungen oder sonstige Mitteilungen im Zusammenhang mit Strafverfahren verwendet werden)


Amtsleiter
dirigente.procura.bolzano@giustiziacert.it


Sekretariat für Strafsachen
penale.procura.bolzano@giustiziacert.it
depositoattipenali.procura.bolzano@giustiziacert.it (den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen vorbehalten)


Strafvollstreckungen
esecuzioni.procura.bolzano@giustiziacert.it


Gerichtskosten und Spesenvergütungen
liquidazioni.procura.bolzano@giustiziacert.it


Zivilsachen
civile.procura.bolzano@giustiziacert.it


Strafregister
casellario.procura.bolzano@giustiziacert.it