Die folgenden Informationen richten sich ausschließlich an die übermittelnden Stellen („Uffici Fonte“) des Landesgerichtssprengels Bozen.
Das Portal für Nachrichten über strafbare Handlungen (Portale NdR) ist die staatsweite Schnittstelle für die Übermittlung der Nachrichten über strafbare Handlungen an die gebietszuständigen Staatsanwaltschaften. Die Übermittlung dieser Nachrichten („notizie di reato“) obliegt den dazu verpflichteten gerichtspolizeilichen Dienststellen und Behörden.
Durch dieses Online-Portal sollen die Bearbeitungszeiten der Verfahren verkürzt werden. Eine erhebliche Vereinfachung der Arbeitsabläufe, die für die Eintragung ins Ermittlungsregister und für dessen Aktualisierung notwendig sind, soll dies möglich machen.
Über dieses Online-Portal kann die übermittelnde Stelle (sog. „Fonte“) auch einen Vorvermerk („Annotazione Preliminare“) mit den auf die Mitteilung der strafbaren Handlung bezogenen Daten erstellen. Diesen findet die zuständige Staatsanwaltschaft dann im SICP-Informationssystem vor und sie kann die Eintragung ins allgemeine Register („Registro Generale“) vornehmen. Daraufhin erhält die übermittelnde Stelle über das NdR-Portal die Eintragungsdaten, wie Nummer und Eintragungsdatum des Verfahrens und den Namen der/des mit dem Verfahren betrauten Staatsanwältin/Staatsanwalts.
Über das NdR-Portal kann die übermittelnde Stelle auch Verfahrensunterlagen in digitaler Form hochladen, die dann Bestandteil der digitalen Akte werden.
Die für die Nutzung dieses Online-Portals notwendige Akkreditierung muss zwar bei der gebietszuständigen Staatsanwaltschaft beantragt werden, doch sie berechtigt zur Übermittlung von Vorvermerken („Annotazioni preliminari“) an Staatsanwaltschaften auf dem gesamten Staatsgebiet.
Das Akkreditierungsverfahren erfolgt in zwei Schritten:
Besagte Bezugsperson erhält an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse (keine PEC) eine E-Mail mit einem digitalen Zertifikat, das am PC der Bezugsperson installiert werden muss. Für die Installation muss das Passwort eingegeben werden, das die Bezugsperson zuvor im Registrierungsformular angegeben hat.
Nach der Installation des Zertifikats muss die Bezugsperson die digitalen Zertifikate für jene Mitarbeiter ausstellen, die für die Eingabe der Vorvermerke („Annotazioni preliminari“) im NdR Portal zuständig sind. Falls die Bezugsperson auch selbst Zugang zum Portal benötigt, muss sie für sich selbst ein zusätzliches digitales Zertifikat ausstellen, das sie als Portalnutzer/ in zugangsberechtigt macht.
Um die digitalen Zertifikate für die Portalnutzer/-innen zu erstellen, muss die benannte Bezugsperson folgenden Link verwenden, der sich nur von jenem PC aus öffnen lässt, auf dem das digitale Zertifikat für die Akkreditierung als Bezugsperson installiert worden ist:
https://registrazionendr.giustizia.it:8443/rafe/adminRA.do
Zertifikat für Portalnutzer/-in: Der/Die Inhaber/ in des Zertifikats muss sich an die für das NdR-Portal benannte Bezugsperson („Referente interno“) wenden.
Zertifikat für Bezugsperson: Die Bezugsperson muss das Formular auf folgender Seite ausfüllen:
https://registrazionendr.giustizia.it:8443/rafe/menu.do?command=nuova_richiesta
Wichtig dabei ist, dass eine andere User-ID als bei der vorherigen Registrierung eingegeben wird. Es genügt auch, wenn man Großbuchstaben in Kleinbuchstaben ändert oder umgekehrt.
Falls es sich um eine neue Bezugsperson handelt, muss auch das Formular „Richiesta certificato per referente ufficio“ mit den Daten der neu benannten Bezugsperson an die Staatsanwaltschaft Bozen übermittelt werden.
Für Informationen, die ausschließlich das Akkreditierungsverfahren betreffen, können sich die betreffenden Dienststellen/Behörden des Landesgerichtssprengel Bozen an die Staatsanwaltschaft Bozen wenden.
Telefon: 0471/226280 und 0471/226328
E-Mail: informatica.procura.bolzano@giustizia.it
Dienststellen/Behörden, die nicht zum Landesgerichtssprengel Bozen gehören, müssen sich an die gebietszuständige Staatsanwaltschaft wenden.