Über eine vom Justizministerium zur Verfügung gestellte Beantragungssoftware können öffentliche Verwaltungen und Betreiber von öffentlichen Diensten mit einem einzigen Antrag Strafregisterauszüge für mehrere Personen oder auch nur für eine Person beantragen, wenn sie im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben folgende Verfahrensnotwendigkeiten haben:
amtliche Ermittlung von Verhältnissen, Eigenschaften und Gegebenheiten (Art. 43, 46 D.P.R. Nr. 445/2000)
Überprüfung von Ersatzerklärungen nach Art. 71 D.P.R. Nr. 445/2000
Bescheinigungsanforderungen im Bereich öffentliche Auftragsvergaben etc.
Die Beantragung kann nur durch eine öffentliche Verwaltung bzw. durch einen Betreiber eines öffentlichen Dienstes erfolgen und sie ist nur möglich, wenn zuvor die entsprechende Beantragungssoftware installiert wird.
Der Antrag in PDF-Format und die anhand der entsprechenden Software erzeugte TXT-Datai sind per zertifizierter E-Mail Adresse (PEC) zu schicken casellario.procura.bolzano@giustiziacert.it