Für Strafregisterauszüge können Sammelanträge gestellt werden, ansonsten kann die Beantragung unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars bzw. durch eine schriftliche Anfrage auf offiziellem Briefpapier der beantragenden Verwaltung (mit Angabe der rechtlichen Begründung) erfolgen. Die Anfragen sind per zertifizierter E-Mail Adresse (PEC) an folgende Adresse zu schicken ist casellario.procura.bolzano@giustizia.it