Diese Dienststelle befasst sich mit der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Nebenstrafen, nachdem die Strafurteile in Rechtskraft erwachsen sind. Hier kann in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen Antrag auf Gewährung einer haftersetzenden Maßnahme (siehe Formular) gestellt werden. Dem Antrag ist die Ablichtung eines Personalausweises beizulegen.
Nach Überprüfung der Gemeingefährlichkeit einer Person durch das Überwachungsgericht befasst sich diese Dienststelle mit der Vollstreckung von Sicherungsmaßnahmen. Davon ausgenommen ist die Einziehung.
Vollstreckung der mit Gerichtsurteil angeordneten Ersatzstrafen (z. B. Freiheit unter Aufsicht, Teilzeithaft).
Diese Dienststelle befasst sich mit der Vollstreckung der in Geld abzuleistenden Strafen, nachdem die Strafurteile in Rechtskraft erwachsen sind. Dies geschieht mit der Ausstellung einer Zahlungsaufforderung samt entsprechendem PagoPA-Zahlschein, damit die Zahlung vorgenommen werden kann. Bei dieser Dienststelle kann innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung ein Antrag auf Ratenzahlung (siehe Formular) eingereicht werden. Dem Antrag ist die Ablichtung eines Personalausweises beizulegen.