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Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen

Staatsanwaltschaft Bozen

STRAFVOLLSTRECKUNG

Beschreibung

VOLLSTRECKUNG DER AUF VERURTEILUNG LAUTENDEN STRAFURTEILE

Diese Dienststelle befasst sich mit der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Nebenstrafen, nachdem die Strafurteile in Rechtskraft erwachsen sind. Hier kann in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen Antrag auf Gewährung einer haftersetzenden Maßnahme (siehe Formular) gestellt werden. Dem Antrag ist die Ablichtung eines Personalausweises beizulegen.


VOLLSTRECKUNG VON SICHERUNGSMASSNAHMEN

Nach Überprüfung der Gemeingefährlichkeit einer Person durch das Überwachungsgericht befasst sich diese Dienststelle mit der Vollstreckung von Sicherungsmaßnahmen. Davon ausgenommen ist die Einziehung.


VOLLSTRECKUNG VON ERSATZSTRAFEN

Vollstreckung der mit Gerichtsurteil angeordneten Ersatzstrafen (z. B. Freiheit unter Aufsicht, Teilzeithaft).


VOLLSTRECKUNG VON IN GELD ABZULEISTENDEN STRAFEN

Diese Dienststelle befasst sich mit der Vollstreckung der in Geld abzuleistenden Strafen, nachdem die Strafurteile in Rechtskraft erwachsen sind. Dies geschieht mit der Ausstellung einer Zahlungsaufforderung samt entsprechendem PagoPA-Zahlschein, damit die Zahlung vorgenommen werden kann. Bei dieser Dienststelle kann innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung ein Antrag auf Ratenzahlung (siehe Formular) eingereicht werden. Dem Antrag ist die Ablichtung eines Personalausweises beizulegen.

Zuständige Dienststelle