Der Antrag auf Auszahlung der Vergütung muss innerhalb von 100 Tagen nach Hinterlegung des Sachverständigengutachtens an die Staatsanwaltschaft Bozen (Dienststelle Gerichtskostenabrechnung) gerichtet werden. Der Antrag muss zwingend online eingereicht werden, und zwar über die Plattform „SIAMM“, die über folgenden Link aufrufbar ist: PORTALE SPESE DI GIUSTIZIA.
Genauere Anleitungen zum Ausfüllen des Antrags finden sich auf der Website des Justizministeriums.
Dem Antrag sind die für die Auszahlung erforderlichen Unterlagen (Auftragserteilung/Auftragsverlängerungen/Hinterlegung beizulegen).
Für die elektronische Rechnungsstellung werden folgende Angaben benötigt:
Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen
Gerichtsplatz 1
39100 - Bozen
Steuernummer /MwSt.-Nr.: 80002240218
IPA-Code 0V9RGO
Die ausschließlich von der Dienststelle für Gerichtskostenabrechnung verlangte Rechnungsausstellung basiert auf der Auszahlungsverfügung, die von der Staatsanwältin/vom Staatsanwalt oder von der Höheren Beamtin/vom Höheren Beamten ausgestellt und der/dem Sachverständigen zugestellt wird. In der Rechnung sind unter dem Rechnungsgrund („causale“) das Aktenzeichen des entsprechenden Strafverfahrens und das Bankkonto anzugeben. Rechnungen, die nicht von der Dienststelle für Gerichtskostenabrechnung verlangt wurden, werden abgelehnt.