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Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen

Staatsanwaltschaft Bozen

BEARBEITUNG DER VERFAHREN MIT LADUNG ZUM HAUPTVERFAHREN UND MIT LADUNG VOR DAS FRIEDENSGERICHT

Beschreibung

  1. Ladung zum Hauptverfahren
  2. Ladung zum Hauptverfahren vor dem Friedensgericht
  3. Ladung zum Hauptverfahren infolge Widerspruchs gegen einen Strafbefehl

und Führung der entsprechenden elektronischen Verzeichnisse.

  • Anberaumung der Erstverhandlung nach Maßgabe der Strafabteilung des Landesgerichts und der Friedensgerichte
  • Zustellung der Dekrete auf Ladung zum Hauptverfahren an angeklagte Personen, Verteidigung und verletzte Personen
  • Anlegung der Akten für die Hauptverhandlung und deren Übermittlung an die Strafabteilung des Landesgerichts
  • Übermittlung der Zeugenlisten an das Landesgericht und Antrag auf Ermächtigung zur Ladung der darin genannten Zeuginnen und Zeugen
  • Bearbeitung der Zeugenladungen und Zustellungen
  • Leitung, Ausführung und Verwaltung sämtlicher Zustellungshandlungen
  • Verwahrung der Akten für die anzuberaumenden Erstverhandlungen, für die anzuberaumenden Hauptverhandlungen, einschließlich jener, die sich auf Prozesse beziehen, die vom Vorverhandlungsgericht infolge des Dekrets auf Einleitung des Hauptverfahrens eingeleitet werden, und auf Prozesse vor dem Friedensgericht
  • Bearbeitung der Erstverhandlungen und der Vertagungen und Anlegung der Akten für die jeweiligen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nach dem entsprechenden Verhandlungskalender
  • Aktenmanagement je nach Verhandlungsergebnis
  • Statistische Aufbereitung betreffenden Daten
  • Urteilssammlung der Friedensgerichte

Voraussetzungen für die Ausstellung

Zur Einsichtnahme in Verfahrensakten ist Folgendes vorzulegen:

  • das Verteidigungsmandat (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte)
  • Ablichtung des Dekrets auf Ladung zum Hauptverfahren und ein gültiges persönliches Ausweisdokument (angeklagte und verletzte Personen)