Damit wird bescheinigt, ob auf lokaler Ebene Strafverfahren anhängig sind, in denen einer bestimmten juristischen Person bzw. Personenvereinigung Ordnungswidrigkeiten im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2001 angelastet werden.
Die Beantragung ist wie folgt möglich:
Man erhält den Auszug durch Abholung am Schalter 1, Erdgeschoß, Eingang Duca-D’Aosta-Allee, Zi. 0.26. Für die Abholung ist eine Online-Terminbuchung erforderlich.
Die Abholung kann entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen (Zutrittsregelungen beachten!). Es ist auch eine Zusendung per Post möglich.
Stempelmarken können bei autorisierten Verkaufsstellen (z. B. Tabaktrafik) erworben werden
Sie sind nicht im Strafregisteramt erhältlich.