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Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen

Staatsanwaltschaft Bozen

BESCHEINIGUNG ÜBER EINTRAGUNGEN IM REGISTER DER ANHÄNGIGEN STRAFVERFAHREN MIT VORWURF VON ORDNUNGSWIDRIGKEITEN IM SINNE DES GES.-VERTR. DEKRETS NR. 231/2001

Beschreibung

Damit wird bescheinigt, ob auf lokaler Ebene Strafverfahren anhängig sind, in denen einer bestimmten juristischen Person bzw. Personenvereinigung Ordnungswidrigkeiten im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2001 angelastet werden.

An wen richtet sich diese Dienstleistung?

  1. Der Auszug kann durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der betroffenen juristischen Person bzw. Personenvereinigung oder über eine von ihr/ihm bevollmächtigte Person beantragt werden; ist Letzteres der Fall, dann muss die Person, die die Vollmacht ausstellt, sowohl den Antrag als auch die Vollmacht persönlich unterschreiben.

Vorgangsweise

Die Beantragung ist wie folgt möglich:

am Schalter 1
durch Vorlage des Antrags am Schalter (Online-Terminbuchung erforderlich)
per E-Mail an
casellario.procura.bolzano@giustizia.it
per Post an
"Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, Strafregisteramt, Gerichtsplatz 1, 39100 Bozen"

Man erhält den Auszug durch Abholung am Schalter 1, Erdgeschoß, Eingang Duca-D’Aosta-Allee, Zi. 0.26. Für die Abholung ist eine Online-Terminbuchung erforderlich.
Die Abholung kann entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen (Zutrittsregelungen beachten!). Es ist auch eine Zusendung per Post möglich.

Bearbeitungsdauer

bei Dringlichkeit
Ausstellung am selben Tag
ohne Dringlichkeit
1-3 Tage

Gebühren

1 Stempelmarke zu
16 Euro
1 Stempelmarke zu
3,92 Euro
(bei Dringlichkeit) 1 Stempelmarke zu
7,84 Euro
Nützliche Hinweise

Stempelmarken können bei autorisierten Verkaufsstellen (z. B. Tabaktrafik) erworben werden
Sie sind nicht im Strafregisteramt erhältlich.

 

Zuständige Dienststelle