Es ist möglich, Ablichtungen von Akten aus einem laufenden oder bereits abgeschlossenen Strafverfahren zu beantragen.
Für die Ausstellung ist jene Gerichtsbehörde zuständig bei der das Strafverfahren anhängig ist oder bei der die Akten nach Abschluss des Verfahrens verwahrt werden.
Die Beantragung ist wie folgt möglich:
Wenn der Name der Empfängerin bzw. des Empfängers anders lautet als der aus dem Antrag hervorgehende Name, werden die Ablichtungen nicht per Post zugeschickt.
Die Gebühren hängen von der Anzahl und Art der beantragten Ablichtungen ab (siehe Tabelle)
Stempelmarken können bei autorisierten Verkaufsstellen (z. B. Tabaktrafik) erworben werden. Sie sind nicht am Schalter erhältlich.
Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit des Erwerbs der digitalen Stempelmarke online über das Bezahlsystem pagoPA, wobei u. a. unter ENTE BENEFICIARIO die Identifikationsnummer 80184430587 und unter DENOMINAZIONE: Ministero della Giustizia einzugeben ist.