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Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen

Staatsanwaltschaft Bozen

Hinweisung Ereignis Mitteilung

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21/06/2024
Mitteilung
Nr. 5/2024 Procura/Staatsanwaltschaft

Im Zusammenhang mit dem schweren Arbeitsunfall, der sich in der Nacht zwischen dem 20. Und 21. Juni in einem Bozner Industriebetrieb ereignet hat, gibt die Staatsanwaltschaft Bozen folgende Informationen bekannt:

  1. Sechs Personen wurden verletzt, vier davon schwer, es ist nicht bekannt, ob die Verletzungen lebensgefährlich sind oder nicht. Alle Verletzten sind ausländischer Herkunft
  2. Der Unfall ereignete sich während der Gieß- und Abkühlphase von geschmolzenem Aluminium in eine Form.
  3. Derzeit gibt es keine Hypothesen über die Ursachen der Explosion. Diese müssen durch technische Untersuchungen überprüft werden, die nach der Bestellung von Sachverständigen in Einvernehmen mit den Parteien durchgeführt werden.
  4. Gegenwärtig gibt es noch keine Beschuldigten. Die Ermittlungsbehörden müssen die Garantenstellungen innerhalb der Anlage anhand der Unternehmensunterlagen die nach den ersten Eingriffen beschafft wurden, noch rekonstruieren.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen


24/04/2024
Mitteilung
Nr. 4/2024 Procura/Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Bozen teilt mit, dass sie ihre Ermittlungen gegen die Person, die des Mordes an Matzohl Celine am 12. August 2023 beschuldigt wird, abgeschlossen hat.
Der Beschuldigte wird des Verbrechens des Mordes angeklagt, erschwert durch die Tatsache, dass er eine Liebesbeziehung mit dem Opfer hatte und die Tat vorsätzlich begangen hat.
Darüber hinaus werden dem Beschuldigten folgende weitere Straftaten vorgehalten:

  • Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung, weil er unmittelbar nach dem Mord, am Steuer eines Autos, die Aufforderung eines Carabinieribeamten missachtete, anzuhalten; mit hoher Geschwindigkeit auf diesen zufuhr und ihn zwang, sich auf die Seite zu bewegen, um nicht überfahren zu werden, wodurch er dem Beamten eine Verletzung an der Hand zufügte;
  • das Verbrechen der Körperverletzung und schweren Bedrohung gegen Matzohl Celine wegen eines Vorfalls, der sich im Juni 2023 ereignete.

Nach der Zustellung der Mitteilung über den Abschluss der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft die Einleitung des Hauptverfahrens beantragen.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass es sich um eine Hypothese handelt, die vom Gericht überprüft werden muss, weshalb weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen


05/03/2024
Mitteilung
Nr. 3/2024 Procura/Staatsanwaltschaft

Im Zusammenhang mit dem versuchten Mord an Frau Waltraud Kranebitter Auer teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass Polizeieinheiten von München und Passau, in Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (EAW), am gestrigen Vormittag eine Person festgenommen haben, die im Verdacht steht, der Täter zu sein. Der Europäische Haftbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft Bozen beantragt, nachdem der Ermittlungsrichter die Untersuchungshaft angeordnet hatte.
In Ausffühurung einer von der Staatsanwaltschaft Bozen erlassenen Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA), haben die deutschen Polizeibehörden auch die Mobiltelefone, Tablets und Laptops sowie einen Schlüsselbund des Verdächtigen beschlagnahmt.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen


26/02/2024
Mitteilung
Nr. 2/2024 Procura/Staatsanwaltschaft

Im Zusammenhang mit dem Tod von Herrn Stockner Alfred teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass eine genetische Analyse der vom Verstorbenen getragenen Kleidung genetische Spuren eines oder mehrerer Füchse ergeben hat, wie aus der beigefügten Meldung herovorgeht

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen


21/02/2024
Mitteilung
Nr. 1/2024 Procura/Staatsanwaltschaft

Im Zusammenhang mit dem verdächtigen Tod von Stockner Alfred ist der Pathologe nach der Obduktion der Leiche zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Die optische Untersuchung des Liechnams ermöglichte es zunächst, das Vorhandensein von traumatischen Verletzungen auszuschließen, die auf die Einwirkung von Dritten zurückzuführen sind.
Die festgestellten Hautläsionen scheinen dagegen auf die Einwirkung von Tieren, wahrscheinlich Caniden, zurückzuführen zu sein, da Hautabschürfungen vorhanden sind, die auf einen Tierbiss hindeuten.
Diese Verletzungen waren in jedem Fall eher oberflächlich, d. h. sie betrafen keine vaskulären/nervösen Strukturen von signifikanter vitaler Bedeutung, und obwohl sie einen gewissen Blutverlust durch Verletzung der peripheren Gefäße verursachten, scheinen sie nicht mit der Entstehung eines hämorrhagischen Schocks vereinbar zu sein.
In Anbetracht der Art, der Lage und der Tiefe der Verletzungen sowie des Fehlens signifikanter vorbestehender pathologischer Zustände kann der Tod vernünftigerweise auf die tödlichen Folgen einer schweren Unterkühlung (d. h. Erfrierungen) zurückgeführt werden, was auch durch die von den Rettungskräften zum Zeitpunkt der Entdeckung gemessene Körpertemperatur (22 °C) bestätigt wird.
Nach der Entnahme der erforderlichen Proben für histologische und toxikologische Untersuchungen und dem Abstrich der Wunden für eventuelle genetische Vergleiche (wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass der Patient in einem Krankenhaus untergebracht war und dort behandelt wurde), stehen der Erteilung der Genehmigung für die Bestattung des Leichnams keine weiteren Hindernisse medizinisch-rechtlicher Art entgegen.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen