WELCOME_MESSAGE

Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen

Staatsanwaltschaft Bozen

Hinweisung Ereignis Mitteilung

Text suchen:
Filtern nach  Datum:
Filtern nach  Typ:
Datum
Typ
Titel

04/11/2025
Mitteilung
Nr. 20/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

Im Zusammenhang mit dem Lawinenabgang in der Nähe der Vertainspitze wird folgendes mitgeteilt: Im Rahmen des Verfahrens, das derzeit als Tatbestand ohne strafrechtliche Relevanz eingestuft wird, werden Ermittlungen durchgeführt, um den Ablauf des Ereignisses genau zu rekonstruieren.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen


30/10/2025
Mitteilung
Nr. 19/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

In Bezug auf die in diesen Tagen erschienenen Medienberichte über die Ermittlungen, die hinsichtlich des Todes der Skifahrerin LORENZI Matilde durchgeführt werden, wird hiermit bestätigt, dass das Verfahren bereits im Februar 2025 in das Register der Ermittlungen gegen bekannte Tatverdächtige übertragen wurde, nachdem seitens der verletzten Personen eine Eingabe mit zwei beigefügten Gutachten (einem medizinisch-rechtlichen Gutachten, wonach angesichts der bereits vorliegenden medizinischen Unterlagen “der Tod der Skifahrerin nicht durch den Sturz auf der Trainingsstrecke verursacht wurde, sondern durch den anschließenden Aufprall gegen den erhöhten Pistenrand” und einem Gutachten zu eventuellen unterlassenen Sicherheitsmaßnahmen, die den Vorfall verhindert hätten) und mit der Videoaufzeichnung des Unfallhergangs hinterlegt worden war. Infolgedessen wurde gegen den Sicherheitsbeauftragten für die Skipisten und Skilifte des Skigebiets “Alpin Arena Schnalstal” sowie gegen den Trainer und Vorbereiter der Riesenslalom-Trainingspiste “Grawand G1”, auf der LORENZI Matilde trainierte, ermittelt. Es wurde auch die gesamte Akte der FISI-Verbandsbehörde eingeholt, die das Verfahren eingestellt hat, “weil im Zusammenhang mit dem tragischen Vorfall, dem die Athletin Matilde LORENZI zum Opfer gefallen ist, kein unsportliches Verhalten von FISI-Mitgliedern vorliegt”. Derzeit findet das von der Staatsanwaltschaft beantragte Beweissicherungsverfahren unter Wahrung des rechtlichen Gehörs aller Parteien und in Anwesenheit ihrer jeweiligen Sachverständigen – mit zwei vom Richter für die Vorerhebungen beim Landesgericht Bozen beauftragten Sachverständigen – statt, um zu überprüfen, ob die Todesursache auf den ersten Sturz der Athletin auf der Strecke oder auf den anschließenden Aufprall gegen den Pistenrand zurückzuführen ist, und um etwaige Fahrlässigkeitsaspekte zu ermitteln, die unterlassene Entfernung der Randkante am Pistenrand betreffen bzw. die unterlassene Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen, die das Ereignis hätten verhindern können.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen


27/10/2025
Mitteilung
Nr. 18/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

In Bezug auf die in diesen Tagen erschienenen Medienberichte über eine gegen den Bozner Gemeinderatspräsidenten Carlo VETTORI verhängte Wegweisung aus der Familienwohnung wird klargestellt, dass der Vorerhebungsrichter am 22.10.2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft die von der Quästur angeordnete dringende Wegweisung aus der Familienwohnung bestätigt hat und dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der vorbeugenden Maßnahme der Wegweisung aus der Familienwohnung mit einem gegenüber den Kindern und der Lebensgefährtin geltenden Näherungs- und Kontaktverbot (bei Anwendung eines elektronischen Überwachungsgeräts) stattgegeben hat. Gegen besagte Person wird wegen strafbarer Handlungen nach Artikel 572, 1. und 2. Abs., StGB (Misshandlungen in der Familie mit dem erschwerenden Umstand der Tatbegehung in Gegenwart der minderjährigen Kinder), nach Artikel 582, 585 in Verbindung mit Artikel 576 Ziff. 5 und Artikel 577, 1. Abs. Ziff. 1, StGB (Vorsätzliche Körperverletzung mit dem erschwerenden Umstand der Begehung der Tat an der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partnerin) und nach Artikel 635 StGB (Sachbeschädigung) ermittelt. Derzeit sind noch die Vorerhebungen zur Ermittlung des Sachverhalts im Gange, wobei der Grundsatz der Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft eines eventuellen, auf Verurteilung lautenden Urteils gewahrt bleibt.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen


17/10/2025
Mitteilung
Nr. 17/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

In Bezug auf den Tod von Leon Moser wird mitgeteilt, dass am Donnerstag, 9. Oktober, die Obduktion am Leichnam des Opfers vorgenommen wurde. Die ersten Ergebnisse der Autopsie ergaben, dass die Todesursache auf die tödlichen pathophysiologischen Folgen eines sehr schweren stumpfen Abdominal- und Thoraxtraumas zurückzuführen ist, das mit einem Quetschtrauma durch ein Kunstwerk vereinbar geschätzt wurde. Es folgt ein Antrag auf ein Beweissicherungsverfahren, damit die Ursachen für den Einsturz der Statue unter Wahrung des rechtlichen Gehörs der Parteien ermittelt werden.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen


07/10/2025
Mitteilung
Nr. 16/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

In der Nacht vom 04. auf den 05.10.2025 ist ein junger Mann nach einem Sturz von einem Brunnen am Rathausplatz in Glurns (BZ) ums Leben gekommen. Eine erste Rekonstruktion des Sachverhalts hat ergeben, dass der junge Mann auf den Brunnen geklettert ist, und zwar bis zur Bronzestatue hinauf, die auf einem großen tellerförmigen Metallsockel in ca. 2,30 Metern Höhe stand, und dann zusammen mit der Statue zu Boden gestürzt ist. Aus einer äußeren Untersuchung des Leichnams haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das Opfer von besagter Statue erdrückt worden ist. Es ist ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet worden. Im Rahmen der Ermittlungstätigkeiten wird eine Obduktion durchgeführt werden, um die Umstände des Todes zu klären und potenzielle Verantwortliche zu ermitteln.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen