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Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen

Staatsanwaltschaft Bozen

Hinweisung Ereignis Mitteilung

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14/08/2025
Mitteilung
Nr. 10/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

Im Zusammenhang mit dem Tod von zwei frühgeborenen Neugeborenen im Krankenhaus Bozen wird Folgendes mitgeteilt: Derzeit laufen Vorermittlungen, die an die NAS der Carabinieri übertragen wurden, um die Einhaltung der Protokolle sowie mögliche hygienische Mängel in der Neugeborenen-Intensivstation zu überprüfen. Nach Abschluss dieser Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft bewerten, ob eine Obduktion durchgeführt werden soll – entweder als nicht strafbare Handlung, als fahrlässige Tötung gegen Unbekannt oder als fahrlässige Tötung gegen identifizierte Beschuldigte. Die Leichname der beiden Neugeborenen sind derzeit eingefroren und für die Obduktion aufbewahrt.

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30/07/2025
Mitteilung
Nr. 9/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

Im Zusammenhang mit dem schweren Unfall, der sich am 15. Juni auf der A22 ereignet hat, wird mitgeteilt, dass das Ergebnis der Analyse der biologischen Flüssigkeiten von Tobias TAPPEINER eingegangen ist. Aus der Analyse ging hervor, dass bei ihm ein Blutalkoholwert von 1,69 g/L vorlag. Die Untersuchung auf das Vorhandensein anderer Substanzen verlief negativ. Ein Antrag auf Archivierung des Verfahrens wegen Erlöschung der Strafbarkeit durch den Tod des Täters wurde gestellt, jedoch noch nicht dem Ermittlungsrichter übermittelt.

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14/07/2025
Mitteilung
Nr. 8/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

Bezugnehmend auf den tödlichen Verkehrsunfall am 19. Juni 2025 in der Drususstraße, in den eine Streife der Carabinieri und ein Radfahrer verwickelt waren, teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass ein Verfahren gegen bekannte Täter eingeleitet wurde und ein Beweissicherungsverfahren beantragt wurde, um ein Gutachten zu erstellen, das die Unfallursache feststellen und den Unfallhergang rekonstruieren soll.

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09/07/2025
Mitteilung
Nr. 7/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

Hinsichtlich des verdächtigen Todes eines dreijährigen Kindes, der sich am 26. Dezember 2024 ereignet hatte, wird hiermit Folgendes bekannt gegeben. Genanntes Verfahren wurde von einer Mitteilung der Nachricht über eine strafbare Handlung vom 24. Dezember 2024 seitens der Carabinieribeamten ausgelöst, die am Abend des vorhergehenden Tages nach einem Unfall bei der Wohnung der Familie des Minderjährigen eingeschritten waren. Aufgrund des ernsthaften Krankheitsbildes wurde der Minderjährige auf die Intensivstation des Bozner Krankenhauses verlegt, wo er diagnostischen Tests und eingehenden medizinischen Untersuchungen unterzogen wurde. Die behandelnden Ärzte stellten mehrere Verletzungen fest, die das Kind bereits vor der am Abend vom 23. Dezember erlittenen Kopfverletzung zugezogen hatte. Sie vertraten die Auffassung, dass diese nicht auf einen zufälligen Sturz zurückzuführen seien, sondern wahrscheinlich durch Schläge und Misshandlungen verursacht worden seien. Aus diesem Grund wurden ungehend gründliche Ermittlungen eingeleitet, wobei die Mutter des Kindes, die zum Zeitpunkt des Vorfalls anwesend war, in das Register für die Nachrichten über strafbare Handlungen eingetragen wurde. Außerdem wurden Verwandte, Nachbarn, Lehrer und Ärzte, die das Kind behandelt hatten, als Auskunftspersonen befragt. Keiner von ihnen berichtete von Verdachtsvorfällen. Am 30.12.2024 wurde außerdem die Obduktion des Leichnams des Kindes in Anwesenheit der Verteidigung und des von dieser bestellten Parteisachverständigen vorgenommen. Der beauftragte Gerichtsmediziner gab in seinem vorläufigen Bericht vom 02.01.2025 „ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit ausgedehnten subduralen Blutungen“ als Todesursache an, wobei „die Hypothese eines gewaltsamen mechanischen Erstickungstodes“ auch auszuschließen war. Im April legte der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Pathologe seinen Bericht vor, in dem er feststellte, dass die biologische Ursache und die Art des Todes von HUSSAIN Muhammad auf die „terminalen pathophysiologischen Folgen eines sehr schweren Schädel-Hirn-Traumas, das durch die Bildung einer großen akuten bihemisphärischen subduralen Blutung gekennzeichnet war, die durch einen außerklinischen Herzstillstand (OHCA), endokraniale Hypertonie, Hypoxie und die Entwicklung zum Hirntod kompliziert war“ zurückzuführen sind. Gemäß dem Bericht lässt sich die Komplexität der Schädel-Hirn-Prellung „als eindeutiger Hinweis auf einen traumatischen Ursprung des Vorfalls interpretieren, der zeitlich unmittelbar vor dem Eingreifen des Rettungsdienstes liegt“. Was die Rekonstruktion des Unfallhergangs anbelangt, stellte der Pathologe fest, dass die Schädel-Hirn-Trauma-Befunde „voll und ganz mit einer Dynamik vereinbar sind, die bei einem energiereichen Aufprall der vorderen Schädelregion gegen starre physische Mittel mit anschließendem Rückwärtssturz auf den Boden und Aufprall auf die Hinterhauptsregion des Kopfes auftreten kann„, während die zahlreichen äußeren Verletzungen am Körper des Opfers größtenteils von gewisser iatrogener Natur und somit eine Folge der Rettungseinsätze während des Unfalls waren. Die übrigen festgestellten Verletzungen waren allesamt geringfügig und entsprachen kleineren Traumata, die bei typischen Kinderaktivitäten auftreten. Letztlich schloss der Gerichtsmediziner Spuren von Misshandlungen am Körper des Minderjährigen aus. Aufgrund der zahlreichen im Laufe der Ermittlungen gesammelten Informationen, die alle darauf hindeuten, dass die Verletzungen, die das Kind erlitten hat und die zu seinem Tod geführt haben, auf einen tragischen Unfall zurückzuführen sind, hielt die Staatsanwaltschaft die Notitia criminis für unbegründet und beantragte die Archivierung des Strafverfahrens, da bei der Person, die den Erhebungen unterworfen ist, keine Anzeichen für eine Misshandlung oder gar ein Schuldprofil festgestellt werden konnten.

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20/06/2025
Mitteilung
Nr. 6/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

Im Zusammenhang mit dem Brand, der sich am Dienstag, den 17. Juni, in Meran ereignet hat, wird Folgendes mitgeteilt: Es wurde ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Tötung eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft hat einen Lokalaugenschein mit der Feuerwehr und einem Sachverständigen angeordnet, um die Brandursache zu klären. Dieser fand am Donnerstag, den 19. Juni, statt. Weitere Ermittlungen sind im Gange.

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