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Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen

Staatsanwaltschaft Bozen

Hinweisung Ereignis Mitteilung

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06/10/2025
Mitteilung
Nr. 15/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

Zu dem am 27.09.2025 in Latsch festgestellten Tod von Herrn Christian STOCKER, wird bekannt gegeben, dass die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach Artikel 593 StGB (Unterlassene Hilfeleistung) ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet hat, um die erforderlichen Ermittlungstätigkeiten zu veranlassen, u.a. die am 30.09.2025 erfolgte Obduktion des Leichnams. Diese hat ergeben, dass von einem natürlichen Tod aufgrund kardialer Ursachen oder durch Intoxikation auszugehen ist (wobei letztere Ursache erst nach Vorliegen der toxikologischen Analyse bestätigt werden kann). Es sind hingegen keine traumatischen Verletzungen oder makroskopisch erkennbaren Erkrankungen festgestellt worden.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen


23/09/2025
Mitteilung
Nr. 14/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

Bezugnehmend auf einige Medienberichte hinsichtlich des auf der A22 stattgefundenen Unfalls, bei dem Tappeiner Tobias ums Leben kam und mehrere Personen schwer verletzt wurden, wird hiermit Folgendes bekannt gegeben. Die Auswertung der Überwachungskameras der A22 bei Bozen Süd ergab, dass sich bei der Autobahnausfahrt auf der rechten Seite ein Carabinieri-Fahrzeug mit institutioneller Lackierung befand. Es sind derzeit Ermittlungen im Gange, um festzustellen, wo sich die Insassen des besagten Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt befanden, als Tappeiner Tobias daherkam und auf die Autobahn auffuhr. Die beiden Mitglieder der Ordnungskräfte sind daher ins Register der Nachrichten über strafbare Handlungen eingetragen worden, um zu untersuchen, ob sie in der Lage waren, die in die falsche Richtung erfolgende Auffahrt von Tappeiner Tobias zu bemerken und ihn aufzuhalten. Es wird ein Verstoß gegen die Artikel 590-bis und 589 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 40, 2. Abs. (Fahrlässige schwere oder sehr schwere Körperverletzung im Straßenverkehr und Fahrlässige Tötung in Verbindung mit der Pflicht zur Verhinderung des Erfolgs) vermutet.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen


09/09/2025
Mitteilung
Nr. 13/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

„In Bezug auf in den Medien erschienene Meldungen über einen mutmaßlichen Betrug in Höhe von 20 Millionen Euro wird mitgeteilt, dass das entsprechende Verfahren wegen folgender Straftatbestände eingeleitet worden ist: wegen strafbarer Handlungen nach Artikel 81, 2. Abs., 640 und 61 Ziff. 7 StGB (fortgesetzter Betrug mit dem erschwerenden Umstand der Verursachung eines Vermögensschadens erheblichen Umfangs), wegen strafbarer Handlungen nach Artikel 624, 625 Ziff. 2, 61 Ziff. 11 und Art. 81 StGB (Diebstahl zum Nachteil des Kreditinstituts mit mehrfach erschwerenden Umständen: Anwendung betrügerischer Mittel, da mit blanko unterschriebenen Formularen und unechten Unterschriften vorgegangen wurde, Missbrauch einer Arbeitsleistung) und wegen unerlaubter Finanzvermittlungstätigkeit gemäß Artikel 166 ges.-vertr. D. 58/1998. Der Beschuldigte war seit dem 22. März 2010 als „Private Banker” in der Bozner Filiale eines nationalen Bankinstituts tätig und zum Zeitpunkt seiner Pensionierung am 31. Dezember 2024 sind eine Reihe von Unregelmäßigkeiten in den von ihm verwalteten Kundenportfolios zutage getreten. So hat sich herausgestellt, dass er seinen Kunden falsche Informationen über die Entwicklung ihres Portfolios geliefert hat, indem er gefälschte Abrechnungen vorlegte, die einen weitaus höheren Vermögenswert auswiesen als den, der tatsächlich in den Systemen der Bank verzeichnet war und über den die Kunden tatsächlich verfügten. Es wird vermutet, dass der „Private Banker“ mindestens von April 2015 bis Dezember 2024 die Unterschlagungen begangen hat, indem er Formulare verwendete, die von den Kunden blanko unterschrieben worden waren, oder in einigen Fällen Formulare mit Unterschriften, die nicht den Unterschriftsproben der Kunden entsprachen, wobei er das Vertrauen, das ihm die geschädigten Personen entgegengebracht haben, missbraucht hat (derzeit scheinen elf Geschädigte auf, die alle in der Provinz Bozen ansässig sind). Der Beschuldigte ist in Italien ausfindig gemacht worden. Es wurde bei ihm eine Durchsuchung durchgeführt, bei der auch Mobiltelefone und Computer beschlagnahmt wurden, deren Inhalte derzeit analysiert werden. Es wurden zahlreiche Banküberprüfungen angeordnet, um den Schaden, den die einzelnen Geschädigten erlitten haben, genau zu beziffern. “

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen


20/08/2025
Mitteilung
Nr. 12/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

Am Nachmittag des 17. August 2025 sind zwei ausländische Häftlinge aus dem Bozner Gefängnis ausgebrochen. Einer von ihnen ist noch am selben Abend von der Polizei aufgespürt und festgenommen worden. Die Fahndung nach dem anderen flüchtigen Häftling dauert noch an. Es handelt sich um einen 19-jährigen Mann nordafrikanischer Herkunft, er ist etwa 1,70 m groß, hat lockige, schwarze Haare und dunkle Augen und trägt einen Gips am rechten Bein. Die Polizei bittet nun um Mithilfe aus der Bevölkerung. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich über die Notrufnummern bei den zuständigen Behörden zu melden, falls der junge Mann irgendwo gesehen wird, da dieser möglicherweise auch noch weitere medizinische Versorgung benötigt. Das beigefügte Foto zeigt den flüchtigen jungen Mann beim Verlassen des Krankenhauses.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen


19/08/2025
Mitteilung
Nr. 11/2025 Procura/Staatsanwaltschaft

Im Zusammenhang mit dem Tod zweier Frühgeborener im Krankenhaus Bozen wird Folgendes mitgeteilt: Die Carabinieri-Sondereinheit NAS hat Unterlagen eingeholt, die für die Rekonstruktion des Sachverhalts als zweckdienlich erachtet werden. Heute sind zwei Sachverständige (ein Facharzt für Rechtsmedizin und ein Facharzt für Infektionskrankheiten) mit der Durchführung einer Voruntersuchung beauftragt worden. Die Durchführung der Autopsie erfolgt nach Abschluss dieser Voruntersuchungsphase.

>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen