Unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung Nr. 5/2023 vom 20.03.2023 teilt die Staatsanwaltschaft Bozen mit, dass der am 16.03.2023 in Franzensfeste aufgefundene Leichnam nach einem Abgleich mit der Seriennummer der Hüftprothese identifiziert werden konnte. Es handelt sich um Larch Giuseppe, geboren am 27.12.1932 in Sterzing.
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In Beantwortung von Presseanfragen zum Leichenfund im Eisack teilt die Staatsanwaltschaft Bozen mit, dass die durchgeführte Obduktion offensichtliche todesursächliche Verletzungen oder Traumata ausgeschlossen hat. Die Ermittlungen zur Identifizierung der Leiche dauern an, u. a. durch den Vergleich der Seriennummern der Zahnprothesen mit denen, die zuletzt vermissten Personen implantiert wurden.
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Anweisungen zur Durchführung des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 188 vom 8. November 2021 und des erläuternden Rundschreibens Nr. 1186/2022 – 5.5 CIRC. 8/2ß22 vom 11.03.2022. Ergänzung der Verordnung Nr. 87/2017 int. vom 23.06.2017 und Nr. 813/2018 vom 05.04.2018 hinsichtlich "Anweisungen in Sachen Medienbeziehungen. Einrichtung einer Pressestelle. Anweisungen in Sachen Pressekonferenzen der externen Ämter.”.
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Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass sich nach der Obduktion durch den vom Amt beauftragten Pathologen, die Beweislage gegen den Beschuldigten erhärtet hat. Der Pathologe hat festgestellt, dass die Leiche der geschädigten GRÖBER Sigrid mehrfache Verletzungen an Kopf, Hals, Brustkorb, oberen und unteren Gliedmaßen, einschließlich mehrfacher Brüche mehrerer Rippen, sowohl im vorderen Bereich (Brustkorb) als auch im hinteren Bereich (Rücken) aufwies. Es wurde festgestellt, dass die Verletzungen sowohl hinsichtlich ihres Ausmaßes als auch ihrer Verteilung am Körper mit einem zufälligen Sturz völlig unvereinbar sind, und auf den Einsatz stumpfer Gegenstände wie Schläge und Tritte zurückzuführen sind. Die Verletzungen, in Zusammenhang mit der Unterkühlung, die dadurch verursacht wurde, dass das Opfer nach dem Angriff über einen längeren Zeitraum der Kälte ausgesetzt war, haben eine Atemkrise verursacht, die zum Tode führte.
Da keine Fluchtgefahr bestand, die eine Festnahme durch die Gerichtspolizei oder die Staatsanwaltschaft rechtfertigen würde, ist aufgrund der Grundlage dieser Elemente, zusätzlich zu den anderen bereits verfügbaren und kürzlich erworbenen Indizien, ein sofortiger Antrag auf eine vorsorgliche Maßnahme gestellt worden. Die Maßnahme ist heute verfügt und sofort vollstreckt worden.
Es gilt immer die Unschuldsvermutung für den Verdächtigen, da diese Maßnahme im Rahmen der Voruntersuchung und nicht nach einem Gerichtsurteil getroffen wurde.
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Auf Medienanfragen hin teilt die Staatsanwaltschaft Bozen mit, dass die wirtschafts- und finanzpolizeiliche Abteilung der Finanzwache Bozen am heutigen 16.02.2023 beim Südtiroler Landtag ein Dekret zur Vorweisung ausgeführt hat, mit dem angeordnet wurde, Unterlagen des mit Dekret Nr. 97/22 vom 16.06.2022 der Landtagspräsidentin Rita Mattei eingerichteten Untersuchungsausschusses einzuholen. Zweck dieses Rechtsakts ist die Beschaffung von Beweismitteln in einem Strafverfahren, das von einem Strafantrag wegen übler Nachrede ausgelöst worden ist.
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