Dr. Axel BISIGNANO

Der Leitende Oberstaatsanwalt steht an der Spitze der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht, er organisiert die gesamte Amtstätigkeit und nimmt die laut Gesetz übertragenen staatsanwaltschaftlichen Aufgaben selbst wahr oder weist sie nach festgelegten Kriterien den übrigen Staatsanwälten und Staatsanwältinnen seines Amtes zu. Er kann zudem einem/einer oder mehreren Staatsanwälten/Staatsanwältinnen die Zuständigkeit für bestimmte Bereiche übertragen; das kann eine Zuteilung der Verfahren nach Sachgebieten sein oder eine Aufgabenzuweisung nach Tätigkeitsbereichen, die eine einheitliche Ausrichtung erfordern. Neben der Ausübung der Führungsaufgaben trägt er auch selbst zur Bearbeitung der Verfahren bei; er befasst sich mit allen Strafverfahren, die er sich selbst zuweist, mit allen zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten, mit allen Belangen, die die Strafvollstreckung betreffen, und mit sämtlichen Nachrichten über strafbare Handlungen mit unbekannter Täterschaft, bei denen keine besonderen Ermittlungstätigkeiten erforderlich sind. Schließlich obliegt ihm die Aufsicht über die Berufskammern, das Notariat, das öffentliche Kraftfahrzeugregister und den Personenstandsdienst.