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Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen

Staatsanwaltschaft Bozen

Zahlungen der Verwaltung

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Bezugsbestimmungen: Art. 4-bis, c. 2, D.Lgs. 33/2013

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Die diesbezügliche Veröffentlichungspflicht gilt nicht für diese Verwaltung
Bezugsbestimmungen: Art. 33, D.Lgs. 33/2013

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Bezugsbestimmungen: Art. 36, D.Lgs. 33/2013, Art. 5, c. 1, D.Lgs. 82/2005

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