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Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen

Staatsanwaltschaft Bozen

Allgemeine Bestimmungen

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Bezugsbestimmungen: Art. 6 D.L. 80/2021, D.M. 132/2022, D.P.R. 81/2022

Nähere Informationen in Bezug auf das Justizministerium finden Sie hier

Nähere Informationen in Bezug auf die Region Trentino-Südtirol finden Sie hier

Gesetzesbestimmungen betreffend Organisation und Tätigkeit
Bezugsbestimmungen: Art. 12, c. 1, D.Lgs n. 33/2013

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Allgemeine Verwaltungsakte
Bezugsbestimmungen:Art. 12, c. 1, D.Lgs n. 33/2013

GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 7. Februar 2017, Nr. 16

Laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 16 vom 7. Februar 2017 „Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol für die Delegierung von Befugnissen betreffend die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit zur Unterstützung der Gerichtsämter“ werden der Region Trentino-Südtirol – bezogen auf ihr Gebiet – die Befugnisse betreffend die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit zur Unterstützung der Gerichtsämter mit Ausnahme jener betreffend das richterliche Personal sowie das Verwaltungspersonal in Führungspositionen ab dem 1. Jänner 2017 delegiert.

Strategische und verwaltungstechnische Planungsdokumente
Bezugsbestimmungen: Art. 12, c. 1, D.Lgs n. 33/2013

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Sonderstatut und Regionalgesetze
Bezugsbestimmungen: Art. 12, c. 2, D.Lgs n. 33/2013

Die diesbezügliche Veröffentlichungspflicht gilt nicht für diese Verwaltung.

Disziplinarordnung und Verhaltenskodex/Verhaltensregeln
Bezugsbestimmungen: Art. 55, c. 2, D.Lgs n. 165/2001, Art. 12, c. 1, D.Lgs n. 33/2013

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Nähere Informationen in Bezug auf die Region Trentino-Südtirol finden Sie hier

Die diesbezügliche Veröffentlichungspflicht gilt nicht für diese Verwaltung.