In Bezug auf die in diesen Tagen erschienenen Medienberichte über die Ermittlungen, die hinsichtlich des Todes der Skifahrerin LORENZI Matilde durchgeführt werden, wird hiermit bestätigt, dass das Verfahren bereits im Februar 2025 in das Register der Ermittlungen gegen bekannte Tatverdächtige übertragen wurde, nachdem seitens der verletzten Personen eine Eingabe mit zwei beigefügten Gutachten (einem medizinisch-rechtlichen Gutachten, wonach angesichts der bereits vorliegenden medizinischen Unterlagen “der Tod der Skifahrerin nicht durch den Sturz auf der Trainingsstrecke verursacht wurde, sondern durch den anschließenden Aufprall gegen den erhöhten Pistenrand” und einem Gutachten zu eventuellen unterlassenen Sicherheitsmaßnahmen, die den Vorfall verhindert hätten) und mit der Videoaufzeichnung des Unfallhergangs hinterlegt worden war. Infolgedessen wurde gegen den Sicherheitsbeauftragten für die Skipisten und Skilifte des Skigebiets “Alpin Arena Schnalstal” sowie gegen den Trainer und Vorbereiter der Riesenslalom-Trainingspiste “Grawand G1”, auf der LORENZI Matilde trainierte, ermittelt. Es wurde auch die gesamte Akte der FISI-Verbandsbehörde eingeholt, die das Verfahren eingestellt hat, “weil im Zusammenhang mit dem tragischen Vorfall, dem die Athletin Matilde LORENZI zum Opfer gefallen ist, kein unsportliches Verhalten von FISI-Mitgliedern vorliegt”. Derzeit findet das von der Staatsanwaltschaft beantragte Beweissicherungsverfahren unter Wahrung des rechtlichen Gehörs aller Parteien und in Anwesenheit ihrer jeweiligen Sachverständigen – mit zwei vom Richter für die Vorerhebungen beim Landesgericht Bozen beauftragten Sachverständigen – statt, um zu überprüfen, ob die Todesursache auf den ersten Sturz der Athletin auf der Strecke oder auf den anschließenden Aufprall gegen den Pistenrand zurückzuführen ist, und um etwaige Fahrlässigkeitsaspekte zu ermitteln, die unterlassene Entfernung der Randkante am Pistenrand betreffen bzw. die unterlassene Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen, die das Ereignis hätten verhindern können.
>>Die Pressestelle Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen
Typ: Mitteilung
Datum: 30/10/2025